Diese Leistung ist Teil Ihres Risikomanagements.
Spezialisten senken Ihr Risiko effizienter.
Der Datenschutz wird immer relevanter. Das
Bundesdatenschutzgesetz BDSG
regelt die Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten.
Geschützt sind Einzelpersonen, welche
durch ihren Namen bestimmt oder durch ihre Personal -, Kunden-,
Lieferanten- oder sonstige Nummer oder aufgrund der gespeicherten
Daten bestimmbar sind.
Das BDSG ist gültig für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet,
erhebt und nutzt.
Sofern Sie mehr als 9 Mitarbeiter regelmäßig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen, müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
In einer Inhouse-Schulung führen wir Sie gerne ein in die
- Datenschutzpflichten des Unternehmers
Die effizienteste Lösung zur Absicherung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen ist
oder können Sie die folgende kleine Auswahl an Fragen zum Datenschutz alle mit "ja" beantworten?
- Existiert eine Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinie?
- Gibt es einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen?
- Existiert ein Verfahrensverzeichnis, das auf Antrag jedermann zur Einsicht gegeben werden kann?
- Sind die Haftungsrisiken bei versenden von Viren behafteten E-Mails bekannt?
- Ist die Mindestverfügbarkeit der IT-Anlage geregelt?
Interessiert?
Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. |