RatioServ GmbH
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Aktuelles

 

Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen

 

Sie sind als Absender von Ladegut (z.B. als Betreiber eines Baumarktes) verantwortlich für das beförderungssichere Laden, Stauen und Befestigen der Ware auf Lkw-Ladeflächen, in Lieferwagen, Kombis und Pkws.

Kommt es zu Unfallschäden oder zu Beanstandungen durch die Ordnungsbehörde, stehen Absender und Verlader in der Verantwortung. Deshalb müssen Sie in Ihrem Betrieb Zuständigkeiten und Aufgaben regeln.

Wichtig: Ein häufig verwendeter Passus auf Ihrem Lieferschein wie  „….Für die Ladungssicherung bzw. Einhaltung des Gesamtgewichtes ist der Fahrzeugführer bzw. –halter verantwortlich. Von Haftungsansprüchen aus mangelhafter Verladung stellen Sie uns hiermit frei….“  ist vor Gericht unwirksam!

 

Fragen?   Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf.

 

Sicherheitsüberprüfung von Regalanlagen

 

Sie sind als Unternehmer verantwortlich für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln, zu denen auch  Regaleinrichtungen zählen.

Jedes Unternehmen, das Regale betreibt, muss jährliche Sicherheitsüberprüfungen von fachkundigen und zertifizierten Personen durchführen lassen.

Sämtliche Herstellerunterlagen der Regaleinrichtungen, müssen zur Sicherheitsüberprüfung vorhanden sein.

Die Sicherheitsüberprüfungen umfassen

-  Sichtprüfung,  Zustandsprüfung und Organisation nach Prüfinhalt des Inspektionsprotokolls

Unterweisung des zu ernennenden Beauftragten für Lagersicherheit 

Übergabe des aktualisierten Inspektionsprotokolls

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Brandschutzbeauftragter in Verkaufsstätten

 

Sie sind als Betreiber einer Verkaufsstätte verpflichtet, ab einer Verkaufsfläche von 2.000 m² einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen (Verkaufsstättenverordnungen der Bundesländer).

Dessen wichtigste Aufgabe ist der vorbeugende Brandschutz mit dem Ziel Personen zu schützen.

Zusätzlich sind ab einer bestimmten Verkaufsstättengröße (in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt) Selbsthilfekräfte erforderlich.   

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Sinnvoll für ist oft die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten, der als Experte Ihren vorbeugenden Brandschutz rasch und kostengünstig organisiert.

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Gefährdungsbeurteilungen

Entsprechend der zunehmenden Eigenverantwortung, müssen Unternehmen Gefährdungs-beurteilungen nach verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen durchführen. Die derzeit wesentlichen sind folgend aufgeführt.

Rechtliche Grundlagen   

Das Arbeitsschutzgesetz  (ArbSchG) ist gültig ab  21.Aug. 1996. Das ArbSchG forderte erstmalig die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Die Betriebssicherheitsverordnung  (BetrSichV) ist gültig ab 03.Okt. 2002. Die BetrSichV regelt die Bereitstellung und Benutzung von im Wesentlichen Kraft betriebenen Arbeitsmitteln sowie     den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Mit Inkrafttreten der BetrSichV ist die Verantwortung des Unternehmers für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten deutlich gestiegen.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)  ist gültig ab 01.Jan. 2005. Die GefStoffV regelt den Schutz der Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Stoffe. Der Unternehmer ist verpflichtet, alle verwendeten Gefahrstoffe mit Hilfe der Sicherheitsdatenblätter zu dokumentieren und seinen Betrieb in Schutzstufen einzuteilen. Entsprechend der Schutzstufe muss dann eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Geltungsbereich

Jedes Unternehmen ist betroffen mit einer weitgehenden Übertragung der Verantwortung auf den Unternehmer.

Pflichten des Unternehmers         

Durch Inkrafttreten des ArbSchG 1996 ist die Gefährdungsbeurteilung (Grundanforderungen) zu Arbeitstätten, Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Fertigungsverfahren das zentrale Instrument zur Wahrnehmung der Unternehmerverantwortung.

Mit den erweiterten Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV und GefStoffV muss der Unternehmer detailliert ermitteln, welche Gefährdungen im Betrieb vorliegen und welche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erforderlich sind.

Die Beschäftigten sind über den sachgerechten Umgang mit gefährlichen Stoffen durch Betriebsanweisungen und jährliche Unterweisungen zu informieren.

Der Unternehmer kann Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiter oder externe Dienstleister übertragen, bleibt aber grundsätzlich verantwortlich und ist in jedem Fall verpflichtet, die Erfüllung der übertragenen Arbeiten zu kontrollieren.  

Unsere Experten führen alle Gefährdungsbeurteilungen für Sie durch.

 

Haben Sie Anregungen für interessante Themen?

Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf.

 

 

 

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